Fragen und Antworten

Die Basisvereinbarung "DigitalPakt Schule" ist eine Vereinbarung der Bundesregierung mit den Ländern. Der Bund gibt den Ländern 5 Milliarden Euro verteilt auf die Jahre 2019 bis 2024. Mit dem Geld wird die digitale Bildungsinfrastruktur gestärkt.

Die Verteilung der 5 Mrd. Euro Bundesmittel auf die Länder erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Für Rheinland-Pfalz stehen Mittel in Höhe von über 241 Mio. Euro über die vorgesehene Gesamtlaufzeit von fünf Jahren zur Verfügung.

Die Bund-Länder-Vereinbarung sieht vor, dass mit dem DigitalPakt Schule Investitionen in die digitale kommunale Bildungsinfrastruktur getätigt werden können. Hier liegt der eindeutige finanzielle Schwerpunkt, denn 90 Prozent der Mittel können von den kommunalen und freien Schulträgern beantragt werden. Darüber hinaus sind fünf Prozent der Mittel für landesweite und regionale Projekte und weitere fünf Prozent für länderübergreifende Projekte vorgesehen, etwa die gemeinsame Entwicklung von digitalen Lehr-Lernumgebungen.

Inzwischen wurde der DigitalPakt um drei Zusatzvereinbarungen erweitert für mobile Endgeräte für Schüler (Sofortausstattungsprogramm), für Administration und für Leihgeräte für Lehrkräfte. Aus den Zusatzvereinbarungensind entfallen zweckgebunden nochmals jeweils rund 24 Mio. Euro auf Rheinland-Pfalz.

Die Mittel aus dem Basis DigitalPakt stärken in erster Linie die digitale Infrastruktur der Schulen vor Ort. Die jeweils zuständigen Schulträger und nicht die Schulen selbst stellen dabei die Anträge auf Förderung. 

Im Rahmen des DigitalPakt Schule ist eine Förderung vorgesehen für:

  • Träger von Schulen gemäß § 22 des Schulgesetzes (SchulG)
  • Träger von Ersatzschulen gemäß § 5 des Privatschulgesetzes (PrivSchG)
  • Träger von Schulen gemäß § 9 des Pflegeberufegesetzes (PflBG)

Darüber hinaus werden landesweite und länderübergreifende Digitalprojekte gefördert. 

Die Förderung der Grundsatzvereinbarung "DigitalPakt Schule 2019 bis 2024" bezieht sich in erster Linie auf Maßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen.

  • Gefördert werden die Kosten für:
    • den Aufbau, Erweiterung oder Verbesserung der digitalen Vernetzung, einschließlich Schulserver
    • die Herstellung eines drahtlosen Netzzugangs
    • Anzeige- und Interaktionsgeräte, insbesondere Beamer, Displays und deren interaktive Varianten, einschließlich entsprechender Steuerungsgeräte
    • digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung
    • schulgebundene Laptops, Notebooks und Tablets

    jeweils einschließlich Planung, Aufbau und Inbetriebnahme, bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation
     
  • Gefördert werden investive Begleitmaßnahmen, wenn diese in einem unmittelbaren und notwendigen Zusammenhang mit den zuvor beschriebenen förderfähigen Maßnahmen stehen, insbesondere:
    • der Erwerb von Lizenzen für Software, die zum Betrieb, zur Nutzung und zur Wartung der Geräte und Netze erforderlich ist
    • projektvorbereitende und –begleitende Beratungsleistungen externer Dienstleister, wenn diese einer möglichst wirtschaftlichen Projektumsetzung dienen
       
  • Nicht gefördert werden insbesondere die Kosten für:
    • die Beschaffung von Smartphones
    • überwiegend für Verwaltungsaufgaben genutzte Geräte und Netze
    • Personal- und Sachausgaben des Schulträgers
    • Betrieb, Wartung, IT-Support

Aus dem ursprünglichen "DigitalPakt Schule" stehen für Rheinland-Pfalz insgesamt 241.229.500 Euro über die vorgesehene Gesamtlaufzeit von fünf Jahren zur Verfügung.

Inzwischen wurde der DigitalPakt um drei Zusatzvereinbarungen erweitert:

  • Ein Sofortausstattungsprogramm für mobile Endgeräte zur Ausleihe an bedürftige Schülerinnen und Schüler 
  • eine Zusatzvereinbarung rund um Administration 
  • die Zusatzvereinbarung "Leihgeräte für Lehrer"  

Aus den Zusatzvereinbarungen entfallen zweckgebunden nochmals jeweils über 24 Mio. Euro auf Rheinland-Pfalz, sodass in Rheinland-Pfalz insgesamt Bundesgelder in Höhe von rund 310 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Dazu kommen die zu leistenen Eigenanteile i.H. von 10 Prozent, die durch Schulträger und das Land geleistet werden und jährlich fortlaufende Investitionen von Schulträgern, des Landes und die Sonderausgaben des Landes im Zuge des Nachtragshaushalts während der Corona-Pandemie. 

Mit der Abwicklung des DigitalPakts Schule wurde in Rheinland-Pfalz die Investitions- und Strukturbank beauftragt. Die zuständige Stelle dort beantwortet Ihnen alle weiteren Fragen rund um Antragsverfahren und Abruf der Förderungen.

Sie finden die Kontaktdaten hier.