Die Umsetzung des Antragsverfahrens erfolgt durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Die Schulträger können in einem „Dachantrag“ die Maßnahmen für ihre Schulen beantragen und diesen bis zu zweimal im Jahr bis zu dem ihnen zustehenden Gesamtbudget ergänzen.
Für jede einzelne Schule wird durch den Träger jeweils eine Anlage beigefügt, die die Maßnahmen an der Schule ausführt. Teil dieses schulischen Antrags ist auch das Medienkonzept der Schule.
Die Medienkonzepte der Schule können nachgereicht werden!
Antragsberechtigt sind für allgemeine und berufsbildende Schulen öffentliche Schulträger, Träger von Ersatzschulen gemäß § 5 des Privatschulgesetzes sowie Träger von Schulen gemäß § 9 des Pflegeberufereformgesetzes. Sie übernehmen als Sachaufwandsträger die Verantwortung für schulische Ausstattung der Schulen mit digitaler Infrastruktur und den Support und werden dabei durch das Bund-Länder-Programm sowie durch Landesinitiativen unterstützt.
Förderfähige Investitionen
Gemäß der Richtlinie sind in Rheinland-Pfalz förderfähig:
- Verkabelung auf dem Schulgelände, Serverlösungen
- schulisches WLAN
- Präsentationsgeräte (z. B. interaktive Tafeln und Bildschirme, „Beamer“)
- digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung;
- mobile Endgeräte für den Einsatz in der Schule (Klassensätze von Tablets und Notebooks) sind nur unter bestimmten Bedingungen förderfähig
Investive Begleitmaßnahmen werden dann gefördert, wenn ein unmittelbarer und notwendiger Zusammenhang mit einer Maßnahme besteht. Dazu zählen insbesondere auch der Erwerb von Lizenzen für zum Betrieb, zur Nutzung und zur Wartung der Geräte und Netze erforderliche Software; projektvorbereitende und -begleitende Beratungsleistungen externer Dienstleister sind ebenfalls förderfähig, wenn sie einer möglichst wirtschaftlichen Projektumsetzung dienen.
Nicht gefördert werden insbesondere Smartphones, überwiegend für Verwaltungsaufgaben genutzte Geräte und Netze, Personal- und Sachkosten des Zuwendungsempfängers sowie Betrieb, Wartung und IT-Support.
Schulträger erhalten 90 Prozent Förderung und müssen einen Eigenanteil von10 Prozent leisten.
Die breitbandige Anbindung von Schulen kann durch die Kommune im Rahmen der Breitband-Förderung beantragt werden. Informationen hierzu finden Sie beim Breitband-Kompetenzzentrum.
Sofortausstattungsprogramm - Förderfähige Investitionen
Zuwendungszweck ist die Beschaffung von schulgebundenen, mobilen Endgeräten zum Verleih an Schülerinnen und Schüler, die für den digitalen Unterricht keine geeigneten Endgeräte im häuslichen Umfeld zur Verfügung haben.
Gefördert wird die Beschaffung folgender mobiler Endgeräte:
- Laptops
- Notebooks
- Tablets
- Convertibles
jeweils einschließlich Zubehör, wie z.B. Koffer zum Laden und Aufbewahren der Geräte, Taschen, Schutzhüllen, Eingabegeräte und zusätzliche Netzteile. Die Geräte müssen die technischen Mindestanforderungen erfüllen, mit denen eine Integration in die durch den DigitalPakt Schule förderfähige Infrastruktur sichergestellt werden kann.
lnvestive Begleitmaßnahmen werden dann gefördert, wenn ein unmittelbarer und notwendiger Zusammenhang mit den zuvor genannten mobilen Endgeräten besteht.
Dazu zählen insbesondere auch der Erwerb von Lizenzen zum Betrieb, zur Nutzung und der zum Management der Geräte erforderlichen Software einschließlich ihrer Installation.
Nicht gefördert werden insbesondere
- Smartphones
- Geräte, die nicht für Schülerinnen und Schüler bestimmt sind
- Personal- und Sachkosten des Zuwendungsempfängers
- Betrieb, Wartung und IT-Support
Zuwendungen können gewährt werden an
- kommunale Gebietskörperschaften als Träger von Schulen gemäß § 22 des Schulgesetzes
- Träger von Ersatzschulen gemäß § 5 des Privatschulgesetzes.
Es werden nur Maßnahmen gefördert, mit denen nicht vor dem 16. März 2020 begonnen worden ist und bei denen eine vollständige Abnahme bis zum 31. Dezember 2020 gesichert erscheint. Der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmenbeginn wird ab dem 16. März 2020 zugelassen.
Der Maßnahmenbeginn erfolgt auf eigenes Risiko. Aus der Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ergibt sich kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen.
Die Beantragung wird (teil-)elektronisch durchgeführt. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das dafür vorgesehene elektronische Antragssystem der ISB zu nutzen:
https://coronarlp.de/digitalpakt-sofortausstattung
Beschaffung der Leihgeräte für Lehrkräfte
Für eine erleichterte und wirtschaftliche Beschaffung besteht für Schulträger die Möglichkeit, auf bestehende Rahmenvereinbarungen des Landes zuzugreifen. Ab 2. September 2021 ist die Beschaffung der im folgenden genannten Geräte, inklusive umfangreichem Zubehör, für die in der Budgetliste genannten Schulträger über den Webshop des Rahmenvertragspartners möglich.
Los 1: FUJITSU Notebook LIFEBOOK A3510
- Intel® Core™ i5-Prozessor der 10. Generation
- 8 GB DDR4-Speicher
- HDMI-, LAN- und Audio-Anschluss, SD-Kartensteckplatz und 4 USB-Anschlüsse (einschließlich 1x
USB Typ C) - Windows 10 Pro Education
- 39,6 cm (15,6 Zoll) Display
- SSD 256 GB PCIe NVMe M.2 2280
- 1 x digitales Mikrofon
- Integrierte Webcam (HD) mit Status-LED (0,92 Megapixel)
- Integriertes WLAN Intel® Dual Band Wireless-AC9560 11ac mit integriertem Bluetooth 5.0
Zubehör:
- Notebooktasche
- Externer DVD-Brenner Hitachi-LG Data Storage GP60NB60
- Netkab HDMI zu VGA Konverterkabel
Services:
- Unterstützung bei Einrichtung und Inbetriebnahme (15 Min.-Pakete)
- Image-Betankung
- Inventarisierung/Branding mittels Aufkleber
- Inventarisierung/Branding mittels Lasergravur
Preise:
- Gerätepreis: 439,82 Euro (brutto, inkl. 19 % Mwst.)
- Preise für Zubehör und Services können dem Webshop des Rahmenvertragspartners entnommen werden
- Im angemeldeten Shopbereich ist dafür die Kategorie „Lehrerendgeräte(RV)“ zu wählen
Los 2: Apple iPad
- 256 GB interner Speicher
- Space Grau
- Wifi-Modell
- Kamera und Mikrofon integriert
- WLAN (802.11a/b/g/n/ac), Dualband (2,4 GHz und 5 GHz), HT80 mit MIMO und Bluetooth 4.2
Zubehör:
- Vollumschließendes TPU/Silikon-Cover
- Cover mit integrierter Tastatur Targus Pro-Tek Education Keyboard Case
- Eingabestift Targus Active Stylus
Services:
- Unterstützung bei Einrichtung und Inbetriebnahme (15 Min.-Pakete)
- Inventarisierung/Branding mittels Aufkleber
- Inventarisierung/Branding mittels Lasergravur
Preise:
- Gerätepreis: 487,83 Euro (brutto, inkl. 19 % Mwst.)
- Preise für Zubehör und Services können dem Webshop des Rahmenvertragspartners entnommen werden
- Im angemeldeten Shopbereich ist dafür die Kategorie „Lehrerendgeräte(RV)“ zu wählen
Leihgeräte für Lehrkräfte: Verbindliche Bestandteile des Förderbescheides
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (relevant für kirchliche und freie Träger)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände (ANBest-K) (relevant für öffentliche Schulträger)