Die Förderanträge werden von den Schulträgern, nicht von den Schulen selbst, gestellt. Dazu sind die schulischen Medienkonzepte unabdingbare Voraussetzung für die Antragstellung des Schulträgers.
Das Pädagogische Landesinstitut und die Kommunalen Medienzentren vor Ort beraten die Schulen bei der Aktualisierung bzw. Erstellung ihrer Medienkonzepte und bieten entsprechende regionale Fortbildungen an.
Außerdem ermöglicht das Land jeder Schule die Benennung einer Koordinatorin bzw. eines Koordinators „Bildung in der digitalen Welt“. Diese steuern die kompetenzorientierte Unterrichtsentwicklung, planen die schulische Fortbildung für die digitale Bildung und entwickeln zusammen mit ihren Schulträgern tragfähige Ausstattungs- und Nutzungskonzepte für die digitale Infrastruktur.