DigitalPakt Schule (DigitalPakt I)
Der "DigitalPakt Schule" ist mit Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung am 17. Mai 2019 in Kraft getreten und setzt einen Schwerpunkt auf die Förderung der Schulträger im Bereich der digitalen Infrastruktur. Während der Laufzeit von 2019 bis einschließlich 2024 stehen für die rheinland-pfälzische Bildungslandschaft insgesamt rund 241 Mio. Euro zur Verfügung, davon sind fünf Prozent für landesweite und regionale Projekte und weitere fünf Prozent für länderübergreifende Projekte vorgesehen, etwa die gemeinsame Entwicklung von digitalen Lehr-Lernumgebungen.
Ergänzt werden die Mittel um einen Eigenanteil an der Finanzierung in Höhe von 10 Prozent. Den Eigenanteil tragen bei Maßnahmen zur unmittelbaren Verbesserung der schulischen Infrastruktur in den Gebäuden vor Ort die Schulträger, bei Landesprojekten das Land.
Der Text der Verwaltungsvereinbarung ist hier abrufbar. Am 26. Juli 2019 veröffentlichte das Ministerium für Bildung im Amtsblatt die Richtlinie und Anlage zum DigitalPakt zur Förderung der Infrastruktur von Schulen in Rheinland-Pfalz.
Die Förderanträge werden nicht von den Schulen selbst, gestellt, sondern von den Schulträgern. Das Fördermanagement und die Beratung der Antragsteller übernimmt in Rheinland-Pfalz die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) mit Sitz in Mainz. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Mit Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung regionaler Projekte zur Digitalisierung des Schulwesens am 22. Dezember 2020 startete auch das Verfahren zur Förderung von Projekten regionaler Zusammenschlüsse von Schulträgern sowie der kirchlichen Lehrerfortbildungsinstitute.