Zusätzliche Mittel für Administration (DigitalPakt III)
Mit der Zusatzvereinbarung „Administration“zum DigitalPakt Schule 2019-2024 stellt der Bund den Ländern weitere Mittel für die Administration von digitalen Lehr-Lern-Infrastrukturen zur Verfügung. Die Finanzhilfen dienen in unmittelbarer Verbindung mit den Investitionen beim DigitalPakt Schule, sowie weiterer Zusatzvereinbarungen der Förderung der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und Administratoren, die für Schulen eingesetzt werden.
Die Gelder werden auf Grundlage einer Förderrichtlinie und einer Übersicht der zugeteilten Schulträgerbudgets bereitgestellt.
Die für die einzelnen Schulträger zur Verfügung stehenden Budgets errechnen sich aus einem einmaligen Sockelbetrag von 2000 Euro pro Schule sowie aus einem Betrag, der sich aus dem Verhältnis ihrer Gesamtschülerzahl zur Gesamtschülerzahl in Rheinland-Pfalz gemäß der amtlichen Schulstatistik des Schuljahres 2020/2021 ergibt. Von den auf Rheinland-Pfalz entfallenden rund 24,1 Millionen Euro erhält das Land im Einvernehmen mit den Kommunalen Spitzenverbänden (KSV) zur Finanzierung von professionellen Administrations- und Support-Strukturen einen Vorwegabzug in Höhe von 10 Prozent.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Ministerium für Bildung die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) betraut. Für Bewilligungen aus dem Schulträgerbudget sollen Erstanträge bis zum 31. Dezember 2021 bei der ISB eingereicht werden. Bis zum 16. Mai 2022 nicht durch Bewilligungen gebundene Fördermittel werden in einer zweiten Förderrunde durch das Ministerium für Bildung neu verteilt. Anträge enthalten stets die Gesamtausgaben für den technischen Support im Förderzeitraum, einen Kosten- und Finanzierungsplan, eine Übersicht über die weitere Finanzierung bestehender oder geplanter Supportdienstleistungen sowie Angaben der Antragsteller zum dauerhaften Betrieb, zur Wartung und des Supports von digitalen Lehr-Lerninfrastrukturen an den Schulen in ihrer Trägerschaft.
Der Mittelabruf erfolgt grundsätzlich mit Vorlage eines Verwendungsnachweises oder eines Zwischennachweises (Erstattungsprinzip). Alle Informationen zum Ablauf des Förderprogramms erhalten Sie auf der Website der ISB.