Der DigitalPakt in Rheinland-Pfalz
Hier informiert das Ministerium für Bildung über die Inhalte und Umsetzung des DigitalPakts und seiner inzwischen drei Zusatzvereinbarungen in Rheinland-Pfalz. Der ursprüngliche DigitalPakt Schule (DigitalPakt I) ist mit Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung am Jahr 2019 in Kraft getreten und setzt einen Schwerpunkt auf die Förderung der Schulträger im Bereich der digitalen Infrastruktur.
Durch die Corona-Pandemie war schnelles Handeln gefragt, deswegen hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern zum ursprünglichen DigitalPakt Schule inzwischen insgesamt drei Zusatzvereinbarungen auf den Weg gebracht: zur Sofortaustattung von Schülerinnen und Schülern mit Endgeräten (DigitalPakt II), zur Administration (DigitalPakt III) und zu Leihgeräten für Lehrkräfte (DigitalPakt IV).
Das Land Rheinland-Pfalz verfolgt bereits seit vielen Jahren zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz und der digitalen Bildung. Und auch nach der Pandemie bleibt digitale Bildung ein bildungspolitischer Schwerpunkt in Rheinland-Pfalz. Das Ziel ist es, das digitale Lernen zu ermöglichen und zu stärken - sowohl technisch als auch pädagogisch. Über den DigitalPakt hinaus werden auch in Zukunft viele weitere Maßnahmen rund um die digitale Bildung von Schülerinnen und Schülern, Schulleitungen und Lehrkräften verfolgt. Im Zuge der Agenda „Digitale Bildung entscheidet“ als Teil der rheinland-pfälzischen Strategie für das digitale Leben stellt das Bildungsministerium dafür rund 35 Mio. Euro Landesmittel bereit.
DigitalPakt I
DigitalPakt II
DigitalPakt III
DigitalPakt IV
Der Digitalpakt Schule (DigitalPakt I)
Der "DigitalPakt Schule" ist mit Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung am 17. Mai 2019 in Kraft getreten und setzt einen Schwerpunkt auf die Förderung der Schulträger im Bereich der digitalen Infrastruktur. Während der Laufzeit von 2019 bis einschließlich 2024 stehen für die rheinland-pfälzische Bildungslandschaft insgesamt rund 241 Mio. Euro zur Verfügung, davon sind fünf Prozent für landesweite und regionale Projekte und weitere fünf Prozent für länderübergreifende Projekte vorgesehen, etwa die gemeinsame Entwicklung von digitalen Lehr-Lernumgebungen.
Ergänzt werden die Mittel um einen Eigenanteil an der Finanzierung in Höhe von 10 Prozent. Den Eigenanteil tragen bei Maßnahmen zur unmittelbaren Verbesserung der schulischen Infrastruktur in den Gebäuden vor Ort die Schulträger, bei Landesprojekten das Land.
Der Text der Verwaltungsvereinbarung ist hier abrufbar. Am 26. Juli 2019 veröffentlichte das Ministerium für Bildung im Amtsblatt die Richtlinie und Anlage zum DigitalPakt zur Förderung der Infrastruktur von Schulen in Rheinland-Pfalz.
Die Förderanträge werden nicht von den Schulen selbst, gestellt, sondern von den Schulträgern. Das Fördermanagement und die Beratung der Antragsteller übernimmt in Rheinland-Pfalz die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) mit Sitz in Mainz. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Mit Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung regionaler Projekte zur Digitalisierung des Schulwesens am 22. Dezember 2020 startete auch das Verfahren zur Förderung von Projekten regionaler Zusammenschlüsse von Schulträgern sowie der kirchlichen Lehrerfortbildungsinstitute.
Sofortausstattungsprogramm (DigitalPakt II)
Mit dem ersten Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 – dem Sofortausstattungsprogramms des Bundes – soll sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern aufgrund der besonderen Situation vor die Corona die Schulen stellt, Fernunterricht mit mobilen Endgeräten zu Hause ermöglicht werden. Das Sofortaustattungsprogramm hilft somit dabei, soziale Ungleichgewichte auszugleichen, indem alle Schülerinnen und Schüler während des Fernunterrichts Zugang zu einer entsprechenden technischen Grundausstattung haben. Ziel war außerdem ein schlankes und unbürokratisches Verfahren: Auf Rheinland-Pfalz entfielen aus dem Sofortausstattungsprogramm des Bundes rund 24 Mio. Euro, die innerhalb weniger Monate komplett bewilligt waren. Mehr als 57.000 mobile Endgeräte konnten von den Schulträgern damit beschafft werden.
Die Gelder wurden auf Grundlage einer Förderrichtlinie und einer ergänzenden Anlage mit einer Übersicht der zugeteilten Budgets bereitgestellt. Die Förderung sah damit ein sehr reduziertes Verfahren vor; der Mittelabruf bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz erfolgte unmittelbar durch die Antragstellung im Wege einer Vollfinanzierung. Weitere Antragsunterlagen, wie sie im Übrigen beim DigitalPakt verlangt werden (z. B. Kosten- und Finanzierungsplan, Überblick über die Haushalts- und Finanzlage oder Medienkonzepte von Schulen) waren nicht einzureichen. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde ab dem 16. März 2020 zugelassen, d.h. auch Geräte, die seither oder noch vor dem Mittelabruf beschafft oder bestellt wurden, waren ohne vorherigen Antrag förderfähig, insofern sie dem Zweck des Programms dienen.
Gefördert wurden ausschließlich mobile Endgeräte, d.h. vor allem Laptops, Notebooks oder Tablets. Zubehör war nur dann förderfähig, wenn dieses einer nachhaltigen Vorhaltung und Nutzung der Geräte dient, also z. B. Koffer zum Laden und Aufbewahren der Geräte, Taschen, Schutzhüllen, Eingabegeräte und zusätzliche Netzteile. lnvestive Begleitmaßnahmen werden dann gefördert, wenn diese einem geeigneten und sicheren Betrieb der Geräte dienen. Dazu zählen insbesondere auch der Erwerb von Lizenzen zum Betrieb, zur Nutzung und zum Management der Geräte erforderliche Software einschließlich ihrer Installation (z. B. Betriebssysteme, MDM-Lizenzen und Officepakete, bzw. Apps). Alle Käufe müssen investiver Natur sein, Leasinggeräte oder zeitlich befristete Lizenzen waren im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms nicht förderfähig.
Zusätzliche Mittel für Administration (DigitalPakt III)
Mit der Zusatzvereinbarung „Administration“zum DigitalPakt Schule 2019-2024 stellt der Bund den Ländern weitere Mittel für die Administration von digitalen Lehr-Lern-Infrastrukturen zur Verfügung. Die Finanzhilfen dienen in unmittelbarer Verbindung mit den Investitionen beim DigitalPakt Schule, sowie weiterer Zusatzvereinbarungen der Förderung der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und Administratoren, die für Schulen eingesetzt werden.
Die Gelder werden auf Grundlage einer Förderrichtlinie und einer Übersicht der zugeteilten Schulträgerbudgets bereitgestellt.
Die für die einzelnen Schulträger zur Verfügung stehenden Budgets errechnen sich aus einem einmaligen Sockelbetrag von 2000 Euro pro Schule sowie aus einem Betrag, der sich aus dem Verhältnis ihrer Gesamtschülerzahl zur Gesamtschülerzahl in Rheinland-Pfalz gemäß der amtlichen Schulstatistik des Schuljahres 2020/2021 ergibt. Von den auf Rheinland-Pfalz entfallenden rund 24,1 Millionen Euro erhält das Land im Einvernehmen mit den Kommunalen Spitzenverbänden (KSV) zur Finanzierung von professionellen Administrations- und Support-Strukturen einen Vorwegabzug in Höhe von 10 Prozent.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Ministerium für Bildung die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) betraut. Für Bewilligungen aus dem Schulträgerbudget sollen Erstanträge bis zum 31. Dezember 2021 bei der ISB eingereicht werden. Bis zum 16. Mai 2022 nicht durch Bewilligungen gebundene Fördermittel werden in einer zweiten Förderrunde durch das Ministerium für Bildung neu verteilt. Anträge enthalten stets die Gesamtausgaben für den technischen Support im Förderzeitraum, einen Kosten- und Finanzierungsplan, eine Übersicht über die weitere Finanzierung bestehender oder geplanter Supportdienstleistungen sowie Angaben der Antragsteller zum dauerhaften Betrieb, zur Wartung und des Supports von digitalen Lehr-Lerninfrastrukturen an den Schulen in ihrer Trägerschaft.
Der Mittelabruf erfolgt grundsätzlich mit Vorlage eines Verwendungsnachweises oder eines Zwischennachweises (Erstattungsprinzip). Alle Informationen zum Ablauf des Förderprogramms erhalten Sie auf der Website der ISB.
Leihgeräte für Lehrkräfte (DigitalPakt IV)
Die Zusatzvereinbarung "Leihgeräte für Lehrkräfte“ soll Lehrkräften flächendeckend die Ausleihe digitaler Endgeräte ermöglichen und damit die Unterrichtsvorbereitung und die Durchführung digitaler Unterrichtsformen erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unterricht in der Schule oder als Distanzlernen stattfindet.
In Summe stehen den Schulträgern in Rheinland-Pfalz im Zuge des DigitalPakt IV für Lehrergeräte 25,13 Mio. Euro zur Verfügung. Die Gelder wurden auf Grundlage einer Bekanntmachung und einer Übersicht der zugeteilten Schulträgerbudgets bereitgestellt und waren gegen Ende des Jahres 2021 vollständig bewilligt.
Fast 40.000 Lehrergeräte können von den rheinland-pfälzischen Schulträgern im Rahmen des DigitalPakt IV beschafft werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden unter Berücksichtigung der Anzahl der in den Schulen der Träger hauptamtlich beschäftigten Lehrkräfte aufgeteilt (Schulträgerbudget). Bezugsgröße für die Berechnung war die amtliche Schulstatistik des Schuljahres 2020/2021.